Gleich zwei Mal sind am Wochenende Fahrer in Unfälle verwickelt gewesen. In einem Fall handelte es sich um einen Pedelec-Fahrer. In beiden Fällen erwartet die Unfallverursacher nun eine Strafe.
Der erste Unfall ereignete sich am frühen Freitagabend im Bad Wünnenberger Ortsteil Haaren. Ein 62-jähriger Skoda-Fahrer den Baustellenbereich der B480 in Fahrtrichtung Bad Wünnenberg. Im Ausgangsbereich der Baustelle folgte er nicht dem vorgesehenem Fahrstreifenverlauf und kollidierte frontal mit einem an der Baustellenampel wartenden Pkw Mercedes-Benz.
Durch den Zusammenstoß wurden der unfallverursachende Skoda-Fahrer und ein 20-jähriger Insasse im wartenden Mercedes-Benz leicht verletzt. Durch die Polizeibeamten wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher stark alkoholisiert war. Er wurde mit dem Rettungswagen einem Paderborner Krankenhaus zugeführt, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Sie mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden.
Am späten Freitagabend touchierte ein 58-jähriger Pedelec-Fahrer aus Salzkotten beim Befahren der Thüler Straße den rechten Bordstein und kam zu Fall. Hierdurch erlitt der Pedelec-Fahrer leichte Verletzungen und musste vor Ort von einem Rettungswagen versorgt werden.
Bei der Unfallaufnahme wurde durch die Polizeibeamten festgestellt, dass der Pedelec-Fahrer erheblich unter Alkoholeinwirkung stand. Er wurde zur ambulanten Behandlung in das Salzkottener Krankenhaus verbracht, wo ihm zudem eine Blutprobe wegen Trunkenheit im Verkehr entnommen wurde.
Trunkenheit am Steuer wird hart bestraft: Bereits beim ersten Verstoß gibt es zwei Punkte, 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und das Fahrverbot steigt auf drei Monate. Im Dritten Fall werden 1.500 Euro Bußgeld fällig. Bei mehr als 1,1 Promille Alkohol sprechen Juristen von “absolute Fahruntüchtigkeit”, welches ein Strafverfahren zur Folge hat, dass mit Gefängnis bestraft werden kann.
Wer, wie in beiden Fällen, unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, wird wegen Gefährdung im Straßenverkehr angeklagt. Es sind Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich.