Schulen haben oberste Priorität, hatte Kanzlerin Angela Merkel stets betont. Diese waren noch vor dem Einzelhandel teilweise wieder geöffnet wurden. Seit 29. März sind Osterferien – alle Schüler also zu Hause. Am 12. April soll die Schule eigentlich wieder beginnen – viele werden sich aber wohl auf Home Schooling einstellen müssen. Und wie geht es an den Kitas weiter?
Wie das Portal Ruhr24 berichtet, plant NRW die Schulen in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 nicht zu öffnen. In allen anderen Schulen soll es weiterhin eine Mischung aus Präsenzunterricht und Home Schooling geben, sodass immer nur ein Teil der Schüler in der Schule ist.
Offiziell bestätigt, ist diese Meldung nur teilweise: In einer Schulmail von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) hieß es zunächst nur: „Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb nach den Ferien unter den derzeitigen Beschränkungen stattfinden.“ Außerdem soll die Zahl der Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen auf zwei Testungen pro Woche erhöht werden.
Noch ist es kaum absehbar, wie sich die Zahlen nach Ostern entwickeln werden. Bleibt es beim aktuellen Trend, dürften die Zahlen weiter nach oben schnellen. Der Kreis Soest liegt knapp unter der 100er Schwelle, der Kreis Paderborn leicht steigend bei nun 75.
Die Kreise Hagen, Wuppertal, Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein hatten schon vor den Osterferien den Präsenzunterricht komplett ausgesetzt.
An den Kitas soll der sogenannte „eingeschränkte Regelbetrieb“ bis mindestens 11. April weitergehen, heißt es aus einem Schreiben von Familienminister Dr. Joachim Stamp an Kitas und Eltern. Das bedeutet, dass die Betreuungszeit in den Kitas um zehn Stunden pro Woche gekürzt wird. Wer einen 40-Stunden-Vertrag unterschrieben hat, kann sein Kind aktuell 30 Stunden betreuen lassen.
NRW hatte als einziges Bundesland nach Weihnachten die Kitas nicht komplett geschlossen, sondern lediglich einen Apell ausgesprochen, Kinder zu Hause zu betreuen. Betroffene Eltern konnten sich über die Krankenkasse etwa 90 Prozent ihres Lohnes erstatten lassen. Einen erneuten landesweiten Apell, lehnt der Familienminister aktuell ab. Lokal kann dieser jedoch durch Bürgermeister und Landräte ausgesprochen werden.
Auch zu weiteren Gebührenerstattungen bezog der Minister nun eine klare Position: So sei ein fortlaufender Verzicht auf Gebühren nicht möglich. „Wir werden jedoch in einigen Wochen nochmals prüfen,
ob es mögliche Erstattungsspielräume bei den Elternbeiträgen gibt“, heißt es in dem Schreiben.