Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sind seit einigen Wochen geschlossen, die Schulen zuletzt ohne Anwesenheitspflicht und seit gut einer Woche ist nun auch der komplette Einzelhandel dicht. Das Ziel: Menschenansammlungen vermeiden und damit eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern. Gottesdienste sind jedoch erlaubt.
Der Grund: Die Glaubensfreiheit ist gesetzlich garantiert. Dieses Recht einzuschränken stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar, hatte es Ministerpräsident Armin Laschet begründet.
Die evangelische Kirche in Westfalen hat trotzdem dazu aufgerufen, auf Gottesdienste zu verzichten. Bindend ist diese Entscheidung jedoch nicht, wie Pfarrerin Almuth Reihs-Vetter von der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wünnenberg-Fürstenberg begründet: „Jede Gemeinde trägt selbst Verantwortung. Wir sind da, anders als in der katholischen Kirche, autark. Bei uns gibt es kein Erzbistum und keinen Papst, der so etwas vorschreiben kann.“
Die Entscheidung fällt letztlich das demokratisch gewählte Presbyterium, das sich im NR-Land längst nicht überall an der Empfehlung orientiert hat.
In der katholischen Kirche gibt keine Empfehlung, aber trotzdem Einschränkungen. So finden die meisten Weihnachtsgottesdienste ausschließlich nach vorheriger Anmeldung statt. Dabei schreibt der Gesetzgeber eine durchgängige Maskenpflicht vor und hat die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Kirche aufhalten dürfen, stark eingeschränkt.
Um trotzdem Weihnachten feiern zu können, haben viele Gemeinden ihre Gottesdienste ins Freie verlegt. Und dort, wo die Feierlichkeiten ausfallen, haben die Kirchengemeinden corona-gerechte Alternativen zu bieten, teilweise ohne Kirchen zu schließen.
Was aus Sicht der Kirchen trotz Pandemie dafür spricht, Gottesdienste stattfinden zu lassen, welche Veranstaltungen geplant sind und wo eine Anmeldung nötig ist, lesen Sie…