UPDATE: Eine Stadt im NR-Land geht als gutes…
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert Entlastungen für Gastronomen und hat dabei besonders die sogenannten Terrassengebühr im Blick, eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen aufstellen.
Aber auch Geschäftsinhaber, die beispielsweise kleine Plakatständer („Kundenstopper“) oder Werbeplakate vor ihren Läden im öffentlichen Raum aufstellen, müssen diese zahlen. Derzeit nutzen viele von ihnen diese Mittel, um vor ihren Geschäften wartende Kunden auf Abstand zu halten oder sie beim Betreten und Verlassen des Ladens zu lenken.
Die Stadt Salzkotten war dabei schneller als der BdSt mit seiner Forderung und hat schon im April beschlossen, diese Gebühren auszusetzen. Dazu müssen die Gastronomen nicht selbst aktiv werden, so Bürgermeister Ulrich Berger: „Das haben wir aktiv im Rahmen der Wirtschaftsförderung ohne einen vorliegenden Antrag gemacht, da es unsere Gastronomen derzeit schon schwer genug haben.“
Die Stadt Geseke wiederum erhebt solche Gebühren gar nicht. Auch die Stadt Bad Wünnenberg erhebt nach NR-Recherchen keine solchen Beiträge, teilt aber zusätzlich mit: „Wir sind derzeit in Gesprächen und klären mögliche Anfragen situationsabhängig. Zudem halten wir uns an die Vorgaben des Landes.“