Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaubt es ausländischen Versandapotheken, rezeptpflichtige Medikamente deutlich günstiger abzugeben.
Dies bringt die Filialapotheken im NR-Land in Bedrängnis. Der Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente ist für sie ein wichtiges Standbein. Notdienst und Labor geraten durch das Urteil in Gefahr
Alle zwei Wochen schiebt Ruth Brückner-Pfaff in ihrer Apotheke Notdienst. Für jeweils 24 Stunden gibt sie Medikamente heraus, selbst wenn die Öffnungszeit bereits vorüber ist. Kurzfristige Schmerzmittel, die Pille-danach oder einfach nur ein Nasenspray – die Palette ist lang.
Die 57-Jährige ist, wie alle selbstständigen Apotheker in Deutschland, zu diesem Notdienst gesetzlich verpflichtet. Immerhin – an manchen Sonntagen kommen bis zu 90 Kunden. Trotzdem sind die Notdienste für die Apotheken ein Zuschussgeschäft. Trotz der Zuzahlung von 2,50 Euro machen die Apotheken daran keinen Gewinn. Auch die Labore, in denens die Apotheken beispielsweise Cremes herstellen, sind teuer und arbeiten kaum kostendeckend.
Im Gegenzug hat sie der Gesetzgeber mit besonderen Privilegien ausgestattet. Sie sind die einzigen, die verschreibungspflichtige Medikamente herausgeben dürfen. Die Zuzahlung durch den Patienten ist in der Arzneimittelpreisverordnung für ganz Deutschland einheitlich geregelt und darf von keiner Apotheke unterschritten werden.
Was der Auslöser für das Urteil war und warum sich die Filial-Apotheken so bedrängt fühlen, lesen Sie auf der zweiten Seite.