Nach dem tödlichen Unglück am 11. November, wo ein siebenjähriger Junge beim Spielen an einem Gedenkkreuz verstarb, liegen nun erste Ergebnisse von Sachverständigen vor.
Der Leichnam wurde durch die Rechtsmedizin Münster obduziert. Als Todesursache wurde im vorläufigen Gutachten ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Das schriftliche Obduktionsgutachten wird der Staatsanwaltschaft im Dezember vorliegen.
Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft das Sachverständigengutachten des mit der Untersuchung des Gedenkkreuzes beauftragten Steinmetzes eingegangen. Demnach war die Verdübelung des Sandsteinkreuzes mit dem Unterbau nicht fachgerecht ausgeführt worden.
Sowohl der gewählte Dübeldurchmesser als auch die Dübellänge waren nach den anerkannten technischen Regeln zur Befestigung nicht ausreichend. Hätte eine ordnungsgemäße Überprüfung des Gedenkkreuzes Loretoberg in Büren – Brenken stattgefunden, wäre nach aller Wahrscheinlichkeit die unzureichende Standfestigkeit des Gedenkkreuzes aufgefallen.
Fest steht mittlerweile, dass die nach einem tödlichen Unfall im Jahr 1941 erbaute Gedenkstätte auf Flächen des Landes NRW steht. Die Böschung, auf der das Betonfundament mit dem Sandsteinkreuz errichtet wurde, ist der Landesstraße 637 zuzurechnen.
Zuständig für den Betrieb ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Inwieweit darüber hinaus der Erbauer oder Auftraggeber die Pflege und Wartung des Kreuzes betrieben hat, ist unklar. An dem Kreuz sind Reparaturen jüngeren Datums ausgeführt worden. Die Klärung von Verantwortlichkeiten ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.