792 Menschen im Kreis sind aktuell infiziert. Hier…
Das Land NRW hat für den Kreis Soest nun die Corona-Notbremse angeordnet. Sie gilt ab Dienstag, 20. April, und wirkt sich vor allem auf die Geschäfte aus. Schulen und Kitas sind für erste nicht betroffen. Noch offen ist, ob der Kreis Soest wie auch der Kreis Paderborn (siehe Beitrag dazu hier) die Ausnahmeregelung nutzt und Geschäfte trotzdem öffnet.
Die Notbremse tritt in Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz nach den veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Da im Kreis Soest am gestrigen Samstag der Inzidenzwert drei Tage hintereinander über der kritischen Marke von 100 lag, gelten in diesem Kreis ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, also ab Dienstag Einschränkungen.
Dann treten entsprechenden die folgenden Regeln in Kraft:
Der Kreis kann aber noch entscheiden, dass dieser von der Testoption Gebrauch macht und mit tagesaktuellen „Click & Meet“ – also Shopping nach Terminvereinbarung zusammen mit einem negativen Corona-Schnelltest – erlaubt. Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.