Bei einem Busunfall auf der A44 bei Lichtenau waren im Sommer vergangenen Jahres mehrere Fahrgäste verletzt wurden. Der Bus war Mitten in der Nacht von der Fahrbahn abgekommen. Nun meldet die Staatsanwaltschaft, dass den Fahrer keine Schuld trifft.
Der Bus war am 7. Juli 2019 gegen gegen 1 Uhr nachts auf der A44 in Richtung Kassel unterwegs. Plötzlich kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet auf den Seitenstreifen und stürzte nach rechts auf die Seite um.
Der 53-jährige Fahrer und mehrere der 38 Fahrgäste wurden verletzt und mussten zum Teil im Krankenhaus behandelt werden.
Das gegen den Busfahrer eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist nach Einholung zweier Sachverständigengutachten nun jedoch eingestellt worden, da dem Busfahrer kein strafbaren Verhalten vorgeworfen werden kann, so die Staatsanwaltschaft.
Zunächst war ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, um festzustellen, ob technische Mängel an dem Bus vorlagen. Diese konnte der Sachverständige jedoch ausschließen.
Bei dem rechtsmedizinischen Gutachten stellte sich heraus, dass der Fahrer aufgrund eines für ihn nicht vorhersehbaren Hirninfarktes eine kurzzeitige Bewusstseinsstörung erlitten hatte, in deren Folge er die Kontrolle über den Bus verlor. Dem Mann könne keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, so die Staatsanwaltschaft.