Wer vollständig – das heißt in der Regel zwei Mal – gegen das Corona-Virus geimpft wurde oder die Krankheit durchgemacht hat, für den gelten ab heute in NRW bestimmte Lockerungen. Dabei gilt: Überall wo ein negativer Test vorgelegt werden muss, reicht ein Impfausweis aus.
Voraussetzung ist, dass seit mindestens 14 Tagen ein vollständiger Impfschutz vorliegt oder ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, der älter als 28 Tage ist, aber höchstens sechs Monate alt ist.
Das heißt konkret: Vollständig Geimpfte und Genesene müssen im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Auch an den Schulen entfällt die Testpflicht. Noch unsicher ist, was als „nachweisbare Dokumente“ zählt.
In Pflege- und Altenheimen treten die Lockerungen jedoch ausdrücklich nicht in Kraft. Wegen des erhöhten Risikos eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufes soll hier nicht auf eine Testung verzichtet werden.
Im Bund wird auch diskutiert die Krankt- und Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genese zu lockern. Diese bleiben in NRW jedoch zunächst erhalten – zumindest so lange es keine bundesweite Regelung dazu gibt.
Auch wer aktuell nicht zu den priorisierten Impf-Gruppen gehört, hat die Chance auf eine schnellere Impfung. Denn: Wer sich als Wahlhelfer für die Bundestagswahl registriert, rutscht automatisch in die Priorisierungsgruppe 3 auf und kann sich damit vorrangig impfen lassen.