Der Krisenstab des Kreises Soest hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag in Kraft tritt. Mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden wurde in enger Abstimmung eine Maskenpflicht für regelmäßig stark frequentierte Außenbereiche festgelegt, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind dann unzulässig. An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
In geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung grundsätzlich auch am Sitz- oder Stehplatz. Zuschauer von Sportveranstaltungen sind ebenfalls dazu verpflichtet, am Sitz- oder Stehplatz eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Von der Maskenpflicht im Außenbereich sind folgende Bereiche:
täglich jeweils von 9 bis 19 Uhr:
• Jahnplatz
• Bismarckstraße (ab Kreuzungsbereich Kaiserstraße)
• Kaiserstraße (bis Kreuzungsbereich Bismarckstraße)
• Wasserstraße (zwischen Kaiserstraße und Salzstraße)
Stadt Lippstadt, täglich jeweils von 9 bis 1Uhr:
• Am Bernhardbrunnen
• Poststraße im Bereich zwischen August-Kleine-Straße und Lange Straße
• Lange Straße im Abschnitt zwischen Marktstraße und Am Bernhardbrunnen
täglich jeweils von 9 bis 18 Uhr:
• Staumauer der Möhnetalsperre einschließlich der südlichen und nördlichen Treppenanlage zum Ausgleichsweiher südlich und nördlich
• Möhneseeturm
täglich jeweils von 6 bis 19 Uhr:
• Bahnhofsvorplatz Nord und Süd, Brüderstraße sowie Rathausstraße
täglich jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr:
• Skywalk
• Lörmecketurm
• Bilsteintal/Wildpark (hier nur Wartebereich Höhle, Hirschbrücke, Aussichtsplattformen Luchsgehege und Waschbärgehege)
• Dieplohstraße von der Einmündung Hauptstraße bis zur Kreuzung Hochstraße
• Hauptstraße von Kreuzung Rangestraße bis zur Einmündung Domring
• Marktplatz Warstein
• Wilkeplatz
• Bahnhofstraße
täglich jeweils von 9 bis 19 Uhr:
• auf dem gesamten Wochenmarkt
• Walburgisstraße (ab Haus Nr.1)
• Steinerstaße (bis Einmündung Friedhofsweg, einschl. Steinertorplatz)
Verstöße gegen die genannten Regelungen der CoronaSchVO NRW werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Am Sonntag, 25. Oktober 2020, hatte die kreisweite 7-Tages-Inzidenz den kritischen Frühwarn-Wert von 35 überstiegen.
Ab einem Inzidenzwert von 35 ist der Kreis Soest verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Sie orientiert sich an der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.