Bei den täglichen Corona-Infektionszahlen haben viele ein Auge auf die Sieben-Tages-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – gelegt. Denn: Bei einem Wert unter 50 durften die Städte und Kreise von vorherigen Terminbuchungen beim Shoppen und bei Museumsbesuchen absehen. Was passiert wenn der Wert wieder steigt?
Die Corona-Schutzverordnung regelt dies in Paragraph 16. Dort heißt es wörtlich, dass Lockerungen nach Rücksprache mit dem Landesministerium möglich sind, wenn die Inzidenz „nachhaltig und signifikant unter einem Wert von 50“ liegt.
Dazu hat der Kreis Paderborn am 8. März eine entsprechende Allgemeinverfügung in Rücksprache mit dem Land erlassen. Konkret wird auf die Protokollierung zur Rückverfolgung und die vorherige Terminvereinbarung – auch Click & Meet genannt – verzichtet.
Und wenn der Wert wieder steigt? „Es gibt keinen Automatismus, dass die Lockerungen zurückgefahren werden, wenn wir im Kreis Paderborn wieder über 50 liegen“, so die Pressesprecherin des Kreises, Manuela Pitz auf NR-Anfrage. Aber: „Wir stehen täglich im Kontakt mit dem Ministerium“. Letztlich ist die Frage wie „nachhaltig und signifikant“ auszulegen ist.
Nur eines schreibt die Verordnung klar fest: Liegt die Inzidenz „nachhaltig und signifikant“ über 100, müssen weitere Schutzmaßnahmen geprüft werden, also beispielsweise Lockerungen zurückgefahren werden.
Bund und Länder hatten sogar vereinbart, ab einer Inzidenz von 100 wieder ein Lockdown zu verhängen ist. Deshalb sind beispielsweise in weiten Teilen Thüringens die Geschäfte weiterhin komplett geschlossen. Was genau in NRW gilt, entscheidet aber das Land und kann sich in dieser Hinsicht auch über den Bund hinwegsetzen.