Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das wegen der Corona-Pandemie verhängte Verbot von sexuellen Dienstleistungen ab sofort gekippt. Bordelle und Sex-Clubs dürfen damit wieder öffnen.
Das Gericht urteilte, dass das Verbot von sexuellen Dienstleistungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, so das Gericht in einem Eilbeschluss.
Der Hintergrund: Das zu Beginn der Pandemie verhängte Verbot stelle keine notwendige Schutzmaßnahme dar. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe seien nicht mehr zu rechtfertigen.