Außerdem wird eine Ausgangssperre diskutiert. Kritik gibt es,…
Es war die Sensation am Montagvormittag: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die vorherige Terminbuchung und die Kundenbeschränkung als unverhältnismäßig eingestuft und aufgehoben. Alle Einzelhandelsgeschäfte in ganz NRW durften ohne Termin öffnen. Nun hat das Land reagiert und die Regelung verschärft.
Anstoß der Kritik war die Bevorzugung von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte sowie Blumengeschäften und Gartenmärkten, denen es erlaubt war, ohne Terminbuchung zu öffnen. Das Land hat diese Ausnahme nun gestrichen. Das heißt: Auch in diesen Branchen besteht nun die Pflicht zur Terminbuchung.
Geklagt hatte der Elektronikhändler Mediamarkt, die grundlegende Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Corona-Beschränkungen geltend machen wollten. Diese Meinung teilte der Senat nicht. Kritisiert wurden also nicht die Maßnahmen an sich, sondern lediglich die getroffenen Ausnahmeregelungen, die nicht nachvollziehbar seien.
Seit 8. März dürfen alle Einzelhändler öffnen. Für bereits vorher geöffnete Geschäfte wie Supermärkte gilt eine Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtverkaufsfläche. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig.
Hier lesen Sie die komplette Pressemitteilung des OVG Münster.