In Zeiten von Fernunterricht – sogenanntes „Home-Schooling“– findet Unterricht digital statt. Dazu gibt es für Haushalte die Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten eine gute Nachricht: Die Anschaffung eines digitalen Endgerätes muss das Amt bezahlen.
Dies hat das Landessozialgericht NRW nun rechtskräftig entschieden. Das Gerät muss als coronabedingter Mehrbedarf bewilligen werden. Viele einkommensschwache Haushalte sind nicht mit Computern oder Laptops und Druckern ausgestattet.
Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag wachsen deshalb die Rückstände und die soziale Spaltung. Auch im kommenden Schuljahr wird es Homeschooling geben.
In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind dieses Jahr für 0-6 Jährige 76 Cent, für 6-14 Jährige 55 Cent,für 14-18 Jährige 23 Cent und für volljährige im Elternhaus lebende Erwachsene 88 Cent monatlich für Bildung enthalten.
Das „Schulbedarfspaket“ beträgt 150 Euro, mit denen die Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule gekauft werden können: Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, aber keine darüber hinaus gehenden Bedarfe.
„Jetzt sind die Schulen gefragt, Kriterien für die benötigte Ausstattung der Schüler zu definieren und den entsprechenden Bedarf zu bescheinigen“, so Holger Schild vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Damit die Geräte in den Schulnetzen genutzt werden können kann eine entsprechende Ausstattung,vielleicht sogar zentrale Beschaffung für alle Schüler einer Schule durch den Schulträger sinnvoll sein“, so der DGB Kreisvorsitzende.