Landwirte sollten ihre Tiere im Stall lassen und…
Für den gesamten Kreis Paderborn und den gesamten Kreis Soest gilt nun eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Vorrausgegangen waren zwei Fälle von Geflügelpest in Delbrück (siehe hier) und ein neuer Fall in Lippstadt.
An zwei Standorten eines Geflügelbetriebes in Lippstadt-Dedinghausen wurde das Virus H5N1 bei Puten bestätigt. Rund 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken müssen vorsorglich getötet werden.
Die Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage, warnt Professor Dr. Wilfried Hopp. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. Übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die sogenannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Tage bis ca. 2 Wochen. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben.
Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn, bittet alle Geflügelhalter eindringlich: „Bitte beobachten Sie Ihre Tiere und melden Sie Verdachtsfälle unverzüglich dem Kreis!“
Ein Warnzeichen für Geflügelhalter ist auch, wenn vermehrt Tiere in ihrem Bestand versterben. Dann sollten sie sich mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.
Verdachtsfälle in Haltungen und der Fund von toten Wildvögeln kann dem Veterinäramt des Kreises Paderborn gemeldet werden unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.