Bund und Länder hatten beschlossen, ab einem Inzidenzwert von 100 im Land oder der Region kommt ein knallharter Lockdown. NRW weist am Montag eine 7-Tages-Inzidenz von 129,6 aus, der Kreis Paderborn 75,4 und der Kreis Soest 99,4. Viele Menschen sind verwirrt: Was gilt nun?
Ausschlaggebend für die Region ist zunächst die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Diese geht nicht vom Landeswert, sondern von der Inzidenz im Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt aus. Beim NR-Land gelten also die Inzidenzen der Kreise Paderborn und Soest. Diese liegen aktuell unter 100.
Das heißt: Wer vorher einen Termin vereinbart hat, kann Einkaufen gehen. Im Geschäft müssen die Kontaktdaten zur Rückverfolgung speichern. usgenommen von dieser Pflicht sind…
Körpernahen Dienstleistungen sind unter der Beachtung des Hygiene- und Infektionsschutzes erlaubt. Dazu zählen…
Es dürfen sich weiterhin maximal zwei Haushalte treffen. Ob dies auch im privaten Raum gilt, ist verfassungsrechtlich umstritten.
Aber: Der Inzidenzwert steigt auch im NR-Land. Der Kreis Soest liegt nur knapp unter der wichtigen 100er Schwelle. Wird an drei Tagen hintereinander der Inzidenzwert von 100 überschritten, greift die sogenannte Notbremse. Am vierten Tag fällt das Einkaufen mit Termin also weg. Erlaubt ist dann nur noch die Abholung vorher bestellter Waren.
Nun hat NRW jedoch eine Öffnungsklausel eingebaut. Immer dann, wenn es ausreichend Testkapazitäten gibt, ist Click & Meet – also Einkaufen zu einem vorher mit dem Geschäft vereinbarten Termin weiterhin möglich. Aber: Die Kreise müssen eine solche Öffnung vorher mit dem Land abstimmen.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet verteidigte die Maßnahme in einer Pressekonferenz damit, dass somit eine Motivation zum Testen geschaffen wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht das anders: „Testen und Bummeln ist nicht in Ordnung“, sagte sie am Sonntagabend in der Talkshow von Anne Will und drohte: „Ich werde jetzt nicht tatenlos 14 Tage zusehen.“
Sie erwartet von den Ländern, dass die Kontaktbremse auch zur Anwendung kommt. Dazu gehörten in den Augen der Kanzlerin auch Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren. Notfalls will sie diese wohl über das Infektionsschutzgesetz bundesweit einheitlich anordnen.