Einem 29-Jährigen aus Lippstadt drohen mindestens vier Wochen Fahrverbot und 500 Euro Geldstrafe. Dabei brachte der junge Mann die Polizisten erst durch auffälliges Verhalten dazu, ihn überhaupt zu kontrollieren.
Der Lippstädter fiel den Beamten auf der Poststraße in Lippstadt auf, da er mit durchdrehenden Reifen und lauter Musik auf einem Parkplatz unterwegs war. Im Gespräch fiel den Beamten dann auf, dass bei dem Autofahrer ein deutlicher Alkoholgeruch feststellbar war. Ein anschließender Atemalkoholtest mit über 1 Promille bestätigte den Verdacht.
Bei bis zu 0,5 Promille Alkohol ist das Autofahren grundsätzlich straffrei (nicht für Fahranfänger). Zwischen 0,3 und 1,09 Promille gilt ein Fahrer als relativ fahruntüchtig, sobald sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
Bei mehr als 1,1 Promille gilt man als absolute Fahruntüchtigkeit, auch wenn kein Fahrfehler oder andere Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen. Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen bis zu 1.500 Euro Strafe und drei Monate Fahrverbot.