Die Pandemie erreicht einen neuen Höhepunkt – nicht nur bei den Inzidenzen, sondern auch bei den Bußgeldern, die bei Verstößen gegen die Coronaschutzordnung fällig werden. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss künftig 150 statt bisher 50 Euro berappen.
Das Bußgeld für gefälschte Corona-Testnachweise wird mit bis zu 5.000 Euro sogar verfünffacht. Wird in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Corona-Test oder Impfnachweis nicht ausreichend kontrolliert drohen künftig 2.000 Euro fällig.
Der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte in Düsseldorf: „Das ist kein Spaß – hier geht es um die Gesundheit, hier geht es um das Leben von Menschen.“
In NRW gilt nach einem geplanten Gesetzentwurf schon bald in immer mehr Kultur- und Freizeiteinrichtungen, beispielsweise in Kinos, auf Weihnachtsmärkten und in Fußballstadien, die 2G-Regel – also nur Zutritt für Geimpfte und Genesene.
Wie das Gesetz genau ausgestaltet sein wird, ist aktuell noch unklar. Fraglich ist insbesondere, ob Weihnachtsmärkte die 2G-Regel am Eingang überprüfen müssen oder ob Stichpunktkontrollen durch das zuständige Ordnungsamt ausreichend sein werden.
In Klubs, Diskotheken und bei Karnevalsveranstaltungen muss darüber hinaus – also trotz Impf- oder Genesenennachweis – ein tagesaktueller Test vorgelegt werden, der nun wieder einmal pro Woche kostenfrei ist.
Für Kinder sind Ausnahmen geplant, sodass diese auch ohne Impfung weiterhin Zugang zu gastronomischen Einrichtungen und den Freizeitbereich haben. Bislang gelten Schüler ohne Nachweis als getestet, weil in den Schulen zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend durchgeführt werden.
In den Kitas gibt es für Eltern kostenfreie Corona-Schnelltests, die sie zu Hause durchführen können. Auch diese Kinder gelten bislang automatisch als getestet und sind von der Maskenpflicht befreit. Auch im Büro wird die 3G-Regel eingeführt und der Bund plant eine Home-Office-Pflicht.