Bereits ab Samstag tritt die neue vom Bund beschlossene Notbremse in Kraft. Ab einem Inzidenzwert von 165 müssen Schulen und Kitas dann schließen. Lediglich die sogenannte Notbetreuung bleibt erlaubt. Diese legt NRW wiederum sehr breit aus.
Berechtigt zur sogenannten bedarfsorientierte Notbetreuung sind in NRW alle diejenigen Kindern „deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen“, heißt in einem offiziellen Schreiben des NRW-Familienministeriums. Dazu müssen Eltern eine Eigenerklärung abgeben.
Darüberhinaus steht die Notbetreuung allen Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung, allen Kindern mit Behnderungen, aus belasteten Lebenslagen Härtefällen in Absprache mit dem Jugendamt und Kinder, für dien ein Betreuungsangebot aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.
Zu allen Kindern, die nicht in die Kindertagesbetreuung kommen, sollen die Kindertageseinrichtungen mindestens einmal pro Woche Kontakt aufnehmen. Ein Kontakt kann persönlich unter Wahrung der
Abstandsregeln, telefonisch, per Video oder anderen Formaten erfolgen, so das Ministerium.
Damit legt NRW die Regelungen des Bundeslockdowns sehr weit aus. Andere Länder beschränkten die Notbetreuung auf systemrelavante Berufsgruppen.
Bundesweit wird die Zahl der Kinderkrankentage von aktuell 20 auf 30 pro Kind erhöht, bei Alleinerziehenden von 40 auf 60 Tage.