Kostenfreie Tests für Schüler nur noch bis Jahresende.
Für Ungeimpfte wird die Teilnahme am öffentlichen Leben ab 10. Oktober teurer. Um die 3G-Regel zu erfüllen, müssen Personen, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind oder eine Infektion überstanden haben, einen Corona-Schnelltest vorzeigen, um beispielsweise Kinos, Schwimmbäder, Veranstaltungen oder die Innengastronomie zu besuchen.
Mit der zunehmenden Zahl an Impfungen haben die Teststellen immer weniger Kundschaft, so auch Cordula Cruse-Kampherm von der Salzkottener Engel Apotheke: „Die Zahl der Tests hat sich gegenüber den Spitzenzeiten halbiert.“
Trotzdem will die Apothekerin auch nach dem 11. Oktober das Testangebot aufrecht erhalten. Der Test wird für Selbstzahler dann voraussichtlich 15 Euro kosten.
Noch immer werden die Teststellen oft genutzt: „Eine große Gruppe sind Schwangere, die für die Geburtsvorbereitung und die Krabbelgruppen einen Test benötigen“, so Cordula Cruse-Kampherm.
Diese haben im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft auch weiterhin ein Anrecht auf kostenfreie Tests, weil es für sie keine Impfempfehlung gibt. Außerdem haben in seltenen Fällen Personen Anspruch darauf, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder sollen. Sie benötigen einen Nachweis ihres Arztes. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Tests weiter kostenfrei, ab 1. Januar 2022 aber nur noch unter zwölf Jahren.
Kostenfrei bleiben die Tests für Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten und diesen benötigen, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden oder deren Corona-Warnapp einen Infizierten-Kontakt meldet.
Für die Apotheken und Testanbieter steigt zudem die Vergütung von 11,50 Euro auf 13,50 Euro.