Mit den Zahlen für alle Kommunen im Detail.
In verschiedenen Medien ist nun ein Beschlusspapier aufgetaucht, in dem konkret benannt wird, wie der Knallhart-Lockdown aussehen soll. Hintergrund sind die steigenden Corona-Fallzahlen, die nun weiter zurückgedrängt werden sollen
Der angekündigte Lockdown wird nun aller Voraussicht nach ab Mittwoch gelten. Nur einzelne Länder wie Sachsen verhängen diesen bereits ab Montag. Diese Maßnahmen erwartet die Bürger. Die wichtigsten zehn Punkte lesen Sie unter der Anzeige.
Ursprünglich sollten die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten gelockert werden und sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen dürfen. Nun wird diese Regelung kassiert: Demnach sollen sich nun nur noch maximal fünf Personen plus Kinder treffen dürfen. Die Rede ist aber nicht mehr von Hausständen sondern dem „engen Familienkreis“. Dazu sollen Verwandte, gerader Linie und Haushaltsangehörige zählen.
Grundsätzlich wird das Starten von Böllern und Raketen zwar nicht verboten, allerdings soll es ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geben. Grundsätzlich gilt Silvester wieder die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen plus Kinder, aber aus nur zwei Haushalten.
Ab Mittwoch soll der Einzelhandel komplett schließen. Ausgenommen sind Händler von Lebensmitteln, Wochenmärkte, Lebensmittel-Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkäufer und der Großhandel. Das heißt auch: Baumärkte machen dieses Mal ebenfalls dicht!
Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind vom Lockdown betroffen. Ausgenommen sind lediglich medizinisch notwendige Behandlungen zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege und Podologie.
Schulen und Kitas werden ab 16. Dezember grundsätzlich geschlossen, es soll jedoch eine Notfallbetreuung sichergestellt werden. Der Unterricht soll mit Distanzlernen weitergehen. Etwas schwammig ist noch der Satz: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlen Urlaub zu nehmen“. Eine Erklärung dazu wird es aber vermutlich zur Pressekonferenz geben. Wann diese stattfindet, ist aktuell noch offen.
In der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, wird bis 10. Januar verboten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause soll aber möglich bleiben.
Mit einer Hotspot-Strategie sollen ab 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (Inzidenzwert) weitere Maßnahmen ergriffen werden – zum Beispiel Ausgangssperren – vermutlich zwischen 21 und 6 Uhr. Diese Maßnahmen drohen in den Kreisen Paderborn und Soest aber aktuell noch nicht – hier bewegen sich die Inzidenzwerte im Bereich von um die 100.
Auf alle nicht zwingen notwendigen Reisen sollen die Bundesbürger bis 10. Januar verzichten. Wer aus ausländischen Risikogebieten einreist – dies betrifft inzwischen auf weite Gebiete Europas zu – muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne, kann seine Quarantäne aber durch einen negativen Corona-Test nach fünf Tagen aufheben.
In Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen Zusammenkünfte unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln erlaubt bleiben. Nach Möglichkeit soll aber eine Anmeldeerfordernis eingeführt werden. Mit den Glaubensgemeinschaften sollen aber dazu weitere Gespräche geführt werden, wenn die Infektionszahlen vor Ort hoch bleiben.
Unternehmen, die von den staatlichen Covid19-Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, können sich auf eine „schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“ berufen, was die Verhandlungen zwischen Gewerbemietern und Pächtern bzw. Eigentümern vereinfachen soll.