Der Maigang, die Maifeier oder die Kundgebung gehören für viele zum 1. Mai dazu. Die gewohnten Feierlichkeiten und Aktivitäten müssen wie bereits im Vorjahr in den Kreisen Paderborn und Soest ausfallen. Wer die Kontaktbeschränkung missachtet, dem droht ein dreistelliges Bußgeld.
Die Bundesnotbremse sorgt dafür, dass ein Haushalt maximal eine weitere Person treffen darf. „Ich appelliere dringend an alle Bürger, die Kontaktverbote einzuhalten und die Einschränkungen zu respektieren“, betont Dirk Lönnecke, Leiter des Krisenstabes im Kreis Soest. Größere Treffen seien nicht denkbar, auch die Grillparty mit Gästen im heimischen Garten ist laut Coronaschutzverordnung untersagt.
Der Krisenstabsleiter weist darauf hin, dass die örtlichen Ordnungsämter und die Polizei touristische Hotspots und andere neuralgische Punkte im Kreisgebiet am Maifeiertag überwachen und Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung ahnden werden.
Treffen mit mehr als einer Person eines fremden Haushaltes wird mit 250 Euro pro Beteiligten geahndet.