Die Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte trifft auch auf Fahrschulen zu. Darauf weist der Kreis Soest hin.
Das bedeutet, dass sowohl Fahrschulunterricht (Theorie und Praxis) als auch Aufbauseminare, Unterricht aller Art, zum Beispiel Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), verboten sind. Die Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.